Zum Hauptinhalt springen

Lieferung von Brennstoffen

Informationen zur Annahme

Abfallannahme

Die Annahme von Ersatzbrennstoffen ist nur auf der Grundlage eines gültigen Entsorgungsvertrages mit der Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, möglich und bedarf einer gültigen abfallrechtlichen Genehmigung. Eine Entladung von Fahrzeugen ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Eine Straßenentladung ist mit vorheriger Anmeldung für Kleintransporter und Walking-Floor-LKW, Großraumkipper und Containerfahrzeuge (Entladung über das Heck) zulässig.

Annahmezeiten

Werktags Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Späteste Anmeldung Waage 21:00 Uhr

Positivkatalog

Vorgesehene Ersatzbrennstoffe

Die in der PDF aufgeführten Abfälle (Ersatzbrennstoffe) sind zur Annahme und Behandlung in der Anlage zugelassen:

Die angenommenen Abfälle halten außerdem die Begrenzungen durch die „Schwellenwerte für Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz“ – Anlage IV Tab. 1 der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages – Brandenburg – vom 12. Februar 2007 (ABl. Nr. 9 vom 07.04.2007, S. 467) ein.

Tag der Veröffentlichung: 10.04.2014

Annahmebedingungen für das EBS-Heizwerks

Für die Annahme und Behandlung in der Anlage muss der Ersatzbrennstoff die folgenden Anforderungen erfüllen:

Lose Schüttung

  • Körnung: 0-800 mm
  • Schüttdichte: von 150 kg/m³ bis 800 kg/m³
  • Konsistenz: fest; freie Flüssigkeit nicht zulässig

Transportfähige Ballenware (nur nach Absprache und mit gültigem Vertrag)

  • Rechteckballen: 
    • Länge: 1.750 mm
    • Breite:  1.200 mm
    • Höhe:   1.200 mm
  • Rundballen:
    • Durchmesser: max. 1.200 mm
    • Höhe: 1.200 mm

Max. Gewicht pro Ballen 1.000 Mg, Material im Ballen wie bei loser Schüttung

 

Keramik, Sand, Porzellan, Glas, FE- und NE-Metalle Summe ≤ 10 Ma%

 

 Einheit    50%-Perzentil   100%-Perzentil
Heizwert HukJ/kg11.00018.000
Wassergehalt    Ma-%3550
AschegehaltMa-%1530
Analytik
ChlorMa-%0,81,5
SchwefelMa-%0,61,0
FluorMa-%0,070,1
 Medianwert    
mg/kg
80. Perzentil-Wert
mg/kg TS
PCB polychlorierte Biphenyle    < 10
PCP Pentachlorphenol < 10
Schwermetalle  
As Arsen513
Cd Cadmium49
Co Kobalt612
Cr Chrom125250
Cu Kupfer350-
Hg Quecksilber0,61,2
Mg Mangan250500
Ni Nickel80160
Pb Blei190-
Sb Antimon2560
Sn Zinn3070
Tl Thallium12
V Vanadium1025
  • Feuerwerkskörper, Sprengstoff, Munition, radioaktive Stoffe, Druckgasflaschen
  • Lösungsmittel und lösungsmittelhaltiges Material
  • staubförmige und damit leicht entzündliche Abfälle
  • Autoreifen, KFZ-Teile, weiße Ware
  • Steine, Erden, Bauschutt, kompakte Metallteile
  • Metallpulver, Metallspäne, auch in gebundener Form 

Die Anlieferung von gefährlichen Abfällen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Ersatzbrennstoffe dürfen keine gefährlichen Abfälle (insbesondere keine gefährlichen Abfälle im Sinne der AVV) enthalten.

Die angenommenen Abfälle halten auch die Einschränkungen ein, die sich aus den „Grenzwerten für schädliche Inhaltsstoffe im Ausgangsstoff“ – Anhang IV Tab. 1 der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages – Brandenburg – vom 12. Februar 2007 (ABl. Nr. 9 vom 07.04.2007, S. 476) ergeben.